Unabhängiger Evaluierungsbericht zum Biodiversitätsstärkungsgesetz dem Landtag übergeben

Die CEval GmbH hat 2025 im Auftrag von NABU Baden-Württemberg, BUND Baden-Württemberg, Landesnaturschutzverband (LNV) und proBiene  eine Evaluation zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes (BiodivStG) durchgeführt. Ziel der Evaluation war es, fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, und damit zur Halbzeit vieler gesetzlich verankerter Fristen, eine Bilanz zum Umsetzungsstand des BiodivStG zu ziehen. Der abschließende Bericht wurde am 5. Februar 2026 von den Naturschutzverbänden an den Landtag von Baden-Württemberg übergeben. Mit der Übergabe dient die Evaluation als Grundlage für weitere politische Entscheidungen sowie die fachliche Diskussion.

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz (BiodivStG)

Das BiodivStG wurde am 20. Juli 2020 vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet. Ziel des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg zu stoppen und langfristig umzukehren. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, Regelungen und Zielvorgaben, die dem besseren Schutz der Natur und insbesondere der Förderung der Insektenfauna in Baden-Württemberg dienen (Biotopverbund, Insektenschutz, Kompensation, Streuobst, Ökolandbau, Refugialflächen, Pestizide). Das Gesetz betrifft in der Umsetzung vor allem die Ressorts Naturschutz, Landwirtschaft, Landesliegenschaften und Landesplanung. Es richtet sich zudem an Kommunen, alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie an landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen.

Die Evaluation

Die Evaluation untersuchte zwölf zentrale Handlungsfelder des BiodivStG. Im Zentrum standen sowohl die Prüfung der Zielerreichung einzelner Maßnahmen als auch eine Bewertung der Steuerung und Umsetzung in den beteiligten Verwaltungs- und Praxisbereichen. Methodisch basiert die Evaluation auf einem partizipativen multimethodischen Ansatz. Neben einer umfassenden Desk Study wurden durch Leitfaden- und Gruppeninterviews auch Primärdaten erhoben. Befragt wurden Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Ministerien, untergeordneten Behörden und Kommunen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt- und Naturschutzverbänden und weiteren Landesverbänden. Dadurch konnten unterschiedliche Perspektiven und Praxiserfah

rungen systematisch in die Analyse einbezogen werden.

 

Weitere Informationen zur Übergabe und Einordnung des Berichts finden sich im Beitrag des NABU Baden-Württemberg:
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2026/februar/36942.html

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